I.

Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 11 Männer vertreten.

Im Zuge der Neuanlage eines Baumgrabfeldes und eines teilanonymen Rasengrabfeldes auf dem Friedhof wollen wir gemeinsam mit freiwilligen Helfer/-innen am kommenden Samstag, den 11. Mai 2024 ab 10.00 Uhr eine Pflanzaktion durchführen.

Letzte Änderungen
Nächste Termine
Fr, 24 Apr. 2026 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung der SG 1926
Mi, 06 Mai 2026 19:11 Uhr
Kartenvorverkauf SCV närrische Weinprobe
Sa, 09 Mai 2026 00:00 Uhr
Frühjahrsfest im Kinderkarten
So, 10 Mai 2026 00:00 Uhr
Vorstellung der Konfirmanden Spiesheim
Do, 14 Mai 2026 00:00 Uhr
Tag der offenen Tür Feuerwehr
So, 24 Mai 2026 00:00 Uhr
180 Jahre Ev. Kirche Gottesdienst
Sa, 30 Mai 2026 00:00 Uhr
Närrische Weinprobe

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