Lernmittelbefreiung bis 15.03.2024 beantragen!
Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024 / 2025 haben die Eltern, deren Einkommen die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).