Heckenrückschnitt

Aus gegebenem Anlass darf ich auf den Heckenrückschnitt in unserer Gemeinde hinweisen.

Betroffen hiervon sind alle Grundstücksbesitzer, bei denen der Bewuchs in den öffentlichen Straßenraum ragt. Dies gilt auch und im besonderen für die Grundstücke, die an die Wirtschaftswege angrenzen. Auch die  Wirtschaftswege sind im Eigentum der Gemeinde. Sie helfen mit ihrem Rückschnitt allen Beteiligten, die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten und vermeiden Ärgernisse. Und sie haben vor allem die Möglichkeit, ihren Rückschnitt auf dem kommunalen Schredderplatz zu entsorgen (für kleines Geld).

Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

 

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