Freilegung von Grenzsteinen

In seiner Sitzung vom 06.12.2014 hat der Bau- und Landwirtschaftsausschuss festgelegt, dass das Abtragen von Rambassen in den Wirtschaftswegen im neuen Jahr durchgeführt werden soll. Diesbezüglich verweise ich in diesem Zusammenhang auf die §§ 7 und 8 der Feldwegesatzung der Ortsgemeinde Spiesheim und fordere hiermit alle Grundstücksbesitzer bzw. Bewirtschafter von Acker- und Weinbergsflächen auf, ihre Grenzsteine bis spätestens 15. März 2015 freizulegen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

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