Heckenrückschnitt

Ich möchte, wie jedes Jahr hier an gleicher Stelle, auf die Pflicht des Heckenrückschnittes hinweisen. Insbesondere gilt dieser Hinweis für Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die innerhalb der bebauten Ortsgrenze in den Straßen- und Gehwegbereich hineinreichen. Aber auch die Grundstücksbesitzer, deren überhängendes Grün in den Feldwegebereich ragt, sind aufgefordert die entsprechenden Rückschnitte vorzunehmen.
Den Grünabfall können Sie dann kostengünstig auf unserem Schredderplatz entsorgen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

Nächste Termine
Sa, 10 Mai 2025 18:30 Uhr
Vorstellung Konfirmand*innen
Sa, 24 Mai 2025 14:11 Uhr
Närrische Weinprobe des SCV
Do, 29 Mai 2025 10:00 Uhr
Gottesdienst am Weinbergsturm
Do, 29 Mai 2025 11:00 Uhr
Feuerwehrfest
So, 01 Juni 2025 13:30 Uhr
Konfirmation
Fr, 06 Juni 2025 00:00 Uhr
VG-Weinfest
Mi, 11 Juni 2025 19:00 Uhr
7. Sitzung OG-Rat
Letzte Änderungen

Off Canvas Menu

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Für diese Cookies ist eine Zustimmung von Ihrer Seite nicht erforderlich