Heckenrückschnitt

Auch in diesem Jahr möchte ich alle Grundstücksbesitzer eindringlich darauf hinweisen, den Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die innerhalb der bebauten Ortsgrenze in den Straßen- und Gehwegbereich hineinragen, zeitnah zurückzuschneiden.

Das Gleiche gilt auch für Grundstücksbesitzer, deren überhängendes Grün in den Feldwegebereich ragt. Besonders Überhänge in den Feldwegebereich erschweren die Arbeiten der Landwirte und Winzer. Überhänge im Ortsbereich sind auch eine Gefahr für Fußgänger und den fließenden Fahrzeugverkehr.
Ich bitte deshalb nochmal aus Rücksicht auf alle, den Rückschnitt jetzt unbedingt vorzunehmen.
Den Grünabfall können Sie gerne kostengünstig auf dem gemeindeeigenen Schredderplatz entsorgen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

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So, 22 März 2026 00:00 Uhr
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Sa, 28 März 2026 00:00 Uhr
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