Straßenreinigungspflicht

Vor einigen Wochen hatte ich im Zusammenhang mit der Spiesheimer Kerb auf die Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer hingewiesen.

Leider ist mein damaliger Aufruf auf viele taube Ohren gestoßen. Deshalb weise ich noch einmal ausdrücklich auf die Reinigungspflicht hin, im speziellen auf die Beseitigung von Unkraut in den Straßenrinnen. Wenn sich schon Einwohner unserer Gemeinde, zum Teil auch Nachbarn betreffender Grundstücke, über den Zustand des jeweiligen Straßenabschnittes bei der Gemeindeverwaltung beschweren, sollte das für alle ein Hinweis auf die Erfüllung der Straßenreinigungspflicht sein.
Sollte meine Bitte zukünftig kein Gehör finden, werden die anstehenden Arbeiten durch den Gemeindearbeiter durchgeführt, die Kosten dafür den jeweiligen Grundstücksbesitzern in Rechnung gestellt.
Für ein gutes Miteinander hoffe ich, keine Fehlbitte geleistet zu haben.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

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