Eingeschränktes Halteverbot

In der Zeit vom 03.09. – 15.10.2018 ergeht folgende Anordnung auf Grund des § 45 StVO: Während der Erntezeit wird in der Schmiedstraße von Haus Nr. 25 bis zur Abbiegung zu Haus Nr. 16 ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot eingerichtet.

Während des gleichen Zeitraumes wird in der Oberstraße von Haus Nr. 64 bis Haus Nr. 68 ebenfalls ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot errichtet.
Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung um Umsetzung dieser Anordnung.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

Nächste Termine
Sa, 10 Mai 2025 18:30 Uhr
Vorstellung Konfirmand*innen
Sa, 24 Mai 2025 14:11 Uhr
Närrische Weinprobe des SCV
Do, 29 Mai 2025 10:00 Uhr
Gottesdienst am Weinbergsturm
Do, 29 Mai 2025 11:00 Uhr
Feuerwehrfest
So, 01 Juni 2025 13:30 Uhr
Konfirmation
Fr, 06 Juni 2025 00:00 Uhr
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Mi, 11 Juni 2025 19:00 Uhr
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