Lernmittelbefreiung bis 15.03.2023 beantragen!
Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023 / 2024 haben die Eltern, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze nicht überschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).

